POLIkol 1500 ist ein Produkt aus der Gruppe der Polyoxyethylenglykole (PEG mit einem durchschnittlichen Molekulargewicht von 1500) mit der INCI-Bezeichnung: PEG-32. Das Handelsprodukt ist ein weißes bis hellgelbes Wachs. Der Erstarrungspunkt des Produkts liegt bei etwa 45°C. Das Produkt ist in Wasser und in niederen aliphatischen Alkoholen unbegrenzt löslich.
POLIkol 1500 zeichnet sich durch ein breites Anwendungsspektrum aus. Dieses Produkt kann als Lösungsvermittler, Gleitmittel und Dispergiermittel in Kosmetika verwendet werden und dient als Basis für Cremes, Zahnpasten, Grundierungen, Masken und Farbcremes. Es wird auch in Lacken, Gels, Spülungen und Haarfärbemitteln sowie in Präparaten nach dem Sonnenbad verwendet. Es ist mit anderen in der Kosmetik weit verbreiteten Feuchtigkeitsmitteln (Cetylalkohol, Glycerin) kompatibel.
Dank sehr guter Dispergiereigenschaften und guter Wasserlöslichkeit empfiehlt sich dieses Produkt zur Kombination vieler Wirkstoffe der Formulierung. Es kann als Weichmacher und Bindemittel für Seifenstücke wirken und so deren Rissbildung verhindern. In Parfüms verwendet, wirkt es als Duftfixiermittel, reduziert die Verdunstungsrate der flüchtigeren Bestandteile der Parfümkomposition und verursacht nur allmähliche Veränderungen im Duft.
Das Produkt fungiert als Feuchthaltemittel – ein Stoff, der in der Formulierung Wasser bindet, beispielsweise in Haarstylingpräparaten. Es kann auch als Wirkstoffträger und Bindemittel in Geschirrspülriegeln, Waschtabletten und Badesalzen verwendet werden.
Außerdem wird es als Trennmittel in der gummiverarbeitenden Industrie (Reifenherstellung), Kunststoffen und Elastomeren eingesetzt. Bei Holzverarbeitungsprozessen schützt es das Material vor übermäßiger Wasseraufnahme beim Wassertransport (Floating).
POLIkol 1500 wird auch als Schmiermittel in der Lebensmittelindustrie eingesetzt. Es gibt positive Meinungen internationaler Organisationen wie der FDA (Food and Drug Administration), die die Verwendung von Polyethylenglykol in Form eines indirekten Lebensmittelzusatzstoffs basierend auf der CFR 21: 175.105-Liste erlaubt; 175.210; 176.180; 176.200. Bitte beachten Sie, dass das Produkt gemäß den von der Organisation bereitgestellten Definitionen verwendet werden kann und die maximal zulässige Dosis nicht überschritten werden darf.
Das Produkt ist gemäß der CLP-Verordnung nicht eingestuft.