Das schaumarme Mittel ROKAfenol N6P4 gehört zur Gruppe der nichtionischen Tenside. Es handelt sich um ein Nonylphenyl-Copolymer aus Ethylenoxid und Propylenoxid. Das Handelsprodukt liegt in Form einer Flüssigkeit mit öligem Charakter vor.
ROKAfenol N6P4 ist gut wasserlöslich, jedoch nur bei Temperaturen unter 17 °C, da es beim Erhitzen trüb wird. Dies liegt am niedrigen Trübungspunkt von 17–20 °C in wässriger Lösung. Der Trübungspunkt des Produkts für Butyldiglykol/Wasser-Lösung liegt jedoch im Bereich von 36–42 °C. Der Gefrierpunkt liegt bei etwa 0 °C und der Wirkstoffgehalt bei etwa 100 %.
Das schaumarme Mittel ROKAfenol N6P4 wird als Bestandteil von Wasch-, Reinigungs- und Waschmitteln verwendet. Es verfügt über hervorragende Emulgier- und Dispergiereigenschaften. Charakteristisch für ROKAfenol ist die geringe Schaumbildung. In einigen Formulierungen wird es als Antischaummittel eingesetzt.
ROKAfenol N6P4 ist in wässrigen und nichtwässrigen Systemen emulgierbar, die andere Tenside, Mineral- und Pflanzenöle sowie organische Lösungsmittel enthalten. Es handelt sich um eine oberflächenaktive Verbindung, die ihre Wascheigenschaften in kaltem und hartem Wasser behält. ROKAfenol N6P4 kann in Mischungen mit anderen nichtionischen Hilfsmitteln sowie zusammen mit anionischen und kationischen Mitteln verwendet werden.
Vorteile des schaumarmen Mittels ROKAfenol N6P4:
Anwendung:
Gefahrenhinweise:
H315 Verursacht Hautreizungen.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
P264 Nach Gebrauch Hände gründlich waschen.
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P302+P352 BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P501 Inhalt und Behälter gemäß den örtlichen, regionalen, nationalen und internationalen Vorschriften entsorgen.